Das Iran-Atomabkommen (JCPoA) schlossen die P5+1-Staaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien und Deutschland) und der Iran am 14. Juli 2015. Die Übereinkunft zielte darauf ab, den langjährigen Konflikt um das Nuklearprogramm des Iran beizulegen, da Zweifel am ausschließlich zivilen Charakter bestanden. Folglich billigte der UN-Sicherheitsrat den Vertrag mit der Resolution 2231. Die Umsetzung des Abkommens verlief zunächst erfolgreich. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) bestätigte die Einhaltung der Auflagen durch den Iran regelmäßig bis Mitte 2019. Im Gegenzug profitierte der Iran von der Lockerung der Sanktionen und einem Anstieg des Außenhandels mit Europa.
Der Bruch durch die USA und die Rückkehr der Sanktionen (2018)
Eine Zäsur trat am 8. Mai 2018 ein, als US-Präsident Donald Trump den Ausstieg der Vereinigten Staaten aus dem JCPoA verkündete. Daraufhin setzten die USA die zuvor ausgesetzten Sanktionen nicht nur wieder in Kraft, sondern verschärften sie durch zusätzliche, restriktive Maßnahmen. Viele dieser neuen US-Auflagen wirkten extraterritorial und trafen somit auch Handelspartner des Iran aus Drittstaaten, einschließlich europäischer Unternehmen.
Irans Eskalation (ab 2019)
Als direkte Reaktion auf den US-Rückzug begann der Iran ab 2019 schrittweise seine nukleartechnischen Verpflichtungen aus dem JCPoA zu verletzen. Diese Verstöße intensivierten sich besonders nach dem „Strategischen Nukleargesetz“ vom Dezember 2020. Zu den schwerwiegendsten Verstößen zählt, dass der Iran die Produktion von niedrig angereichertem Uran deutlich steigert, das Land die Uranhochanreicherung auf bis zu 60 % beginnt, die Urananreicherung in der unterirdischen Anlage in Fordow wieder aufnimmt, zusätzlich die Transparenz und den Zugang für IAEO-Inspektoren einschränkt und Experimente zur Gewinnung von Uranmetall ohne plausible zivile Begründung startet.
Gescheiterte Wiederherstellung und europäische Reaktion (2021–2023)
Unter Präsident Biden bekundete die neue US-Regierung die Absicht, zum Nuklearabkommen zurückzukehren. Zwischen April 2021 und März 2022 führten die Beteiligten in Wien intensive Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPoA und erarbeiteten Eckpunkte einer möglichen Einigung. Jedoch lehnte der Iran die Kompromissvorschläge des EAD (als JCPoA-Koordinator) im März und August 2022 ab. Damit blockierte er die vollständige Wiederherstellung des Abkommens. Angesichts der fortgesetzten schwerwiegenden Vertragsbrüche behielten die E3-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) nuklearbezogene Sanktionen, die eigentlich am „Transition Day“ (18.10.2023) hätten aufgehoben werden sollen, auf EU-Ebene und im britischen Rechtssystem bei.
Auslösung des „Snapback“-Mechanismus (2025)
Angesichts des gefährlichen Standes des iranischen Nuklearprogramms im Jahr 2025, das die regionale Stabilität massiv destabilisieren könnte, sahen sich die E3-Staaten zum Handeln gezwungen. Nachdem der Iran keinerlei Bereitschaft zur transparenten Erfüllung seiner JCPoA-Zusagen zeigte, lösten Deutschland, Frankreich und Großbritannien am 28. August 2025 den „Snapback“-Mechanismus aus, den die UN-Resolution 2231 verankert. Die Auslösung bedeutet, dass 30 Tage nach der Auslösung (Ende September 2025) sechs vormals ausgesetzte UN-Resolutionen wieder in Kraft treten. Dies führt zur Wiedereinsetzung internationaler Sanktionen, wie einem Verbot der Weitergabe nuklear- oder raketenbezogener Güter an den Iran. Zudem verhängt der UN-Sicherheitsrat erneut ein Waffenembargo gegenüber Teheran. Die Außenminister der E3 bekräftigten, dass die Tür zur Diplomatie weiterhin offensteht. Die Verantwortung für die Entschärfung der Krise liegt nun beim Iran: Es muss die im JCPoA festgelegten Grenzwerte für die Urananreicherung einhalten und die volle transparente Kooperation mit der IAEO wieder aufnehmen.
Schlusswort
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